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Beratung von Finanzdienstleistungsinstituten
- Rechtliche Beratung und Vertretung von Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierhandelsbanken im Zusammenhang mit kapitalmarktrechtlichen
Fragen gegenüber dem Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie der Deutschen Bundesbank. Insbesondere Durchführung und Begleitung von Finanzdienstleistungsinstituten
und Wertpapierhandelsbanken im Rahmen sämtlicher Meldeverfahren im Zusammenhang mit Anträgen, Anzeigen und Erlaubnissen nach dem Kreditwesengesetz und nachrangiger Verordnungen (unter Beteiligung eines hierauf spezialisierten externen Rechtsanwalts).
- Gesellschaftsrechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Durchführung von
Erlaubnisverfahren nach dem Kreditwesengesetz. Insbesondere Anfertigung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen im Hinblick auf rechtliche
Anforderungen des Kreditwesengesetzes.
- Beratung bei Gesellschaftsgründungen und Fusionen von Finanzdienstleistungsinstituten und
Wertpapierhandelsbanken in Form von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen des Kreditwesengesetzes und des Börsengesetzes.
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