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- Beratung von Finanzdienstleistungsinstituten zu kapitalmarktrechtlichen Fragen; Betreuung von kapitalmarktrechtlichen Neupositionierungen sowie gesellschaftsrechtliche Beratung im Zusammenhang mit Erlaubnisverfahren nach dem Kreditwesengesetz;
Darunter: Fusion mehrerer Institute mit Koordination der gesellschafts-, umwandlungssteuerlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben.
Darunter: Gestaltung und Verhandlung eines Moratoriums gegenüber der BaFin und anschließende Neupositionierung mit integrierten KWG-, gesellschafts- und bilanzrechtlichen Fragestellungen.
- Prüfung von Finanzdienstleistungsinstituten.
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