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Steuerrecht Wir beraten im Steuerrecht in folgenden Fragestellungen: Steuerrechtliche Gestaltungsberatung für Unternehmen und Unternehmer Steuerplanung zur Senkung der Steuerbelastung für Personen- und Kapitalgesellschaften sowie für natürliche Personen; Gründung und Gestaltung von Gesellschaften für Familienvermögen; Ausarbeitung steuerlich optimaler Gestaltungen (Rechtsformwahl, Holdingkonzepte), Beantragung von Zuschüssen und Zulagen. Begleitung von Unternehmensgründungen, Umstrukturierungen und Unternehmenskäufen Steuerliche Beratung von Gesellschaften bzw. Gesellschaftern bei der Gründung und Umwandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel); Einbringungen, Umgliederungen, Restrukturierungen, Unternehmenskauf und -verkauf; Management-buy-out und -buy-in; steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Beratung bei Kapitalerhöhungen; Integration in anderweitige rechtliche Fragestellungen wie Unternehmensnachfolge, Wachstumsfinanzierung oder Sanierung. Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung Verhandlungen mit der Finanzverwaltung zur Erwirkung verbindlicher Zusagen und tatsächlicher Verständigungen; Beratung und Betreuung bei steuerlichen Außenprüfungen; Bearbeitung außergerichtlicher Rechtsbehelfe; Vertretung vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. |
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